Das gynäkologische Ambulatorium kümmert sich vor allem um präventive Aspekte (Vorsorge) wie Routinekontrollen, die Empfängnisverhütung und die Betreuung während der Schwangerschaft.
Minderjährige können sich auch ohne Einwilligung der Eltern an die Familienberatungsstelle wenden, um weitere Informationen zur Empfängnisverhütung zu erhalten oder damit ihnen ein Verhütungsmittel verschrieben wird. Das Gesetz 194/78 erkennt auch den Minderjährigen das Recht an, die notwendigen Verhütungsmittel verschrieben zu bekommen, um selbst über die eigene Fortpflanzung entscheiden zu können. Durchschnittlich beträgt die Wartezeit zwei Monate und wir befolgen die Reihenfolge der Vormerkungen.